Der Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution - FGDR), gebildet per Gesetz vom 25. Juni 1999, soll Sie entschädigen, falls Ihre Bank oder Investmentgesellschaft für zahlungsunfähig erklärt wird und Sie über Ihre Guthaben nicht mehr verfügen können:
> die Einlagengarantie schützt die Einlagen, d. h. die auf laufenden Konten oder Sparkonten belassenen Beträge,
> die Wertpapiergarantie schützt die Wertpapiere und sonstigen Finanzinstrumente.
Der FGDR ist mit einer Aufgabe im allgemeinen Interesse betraut und schützt die Kunden bei Insolvenz Ihres kontoführenden Kreditinstituts. Durch Sicherung der Kundenguthaben trägt er dazu bei, das Vertrauen und die Stabilität des Bankensystems aufrechtzuerhalten.
Alle in Frankreich zugelassenen Banken und Investmentgesellschaften finanzieren den FGDR durch Pflichtbeiträge.
Ende 2021 hatte der FGDR 472 Mitglieder, die für wenigstens eine Garantie Beiträge zahlten. Der FGDR schützt ebenfalls Kunden von Mitgliederniederlassungen, die sich in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (1) befinden.
Der FGDR kooperiert mit den entsprechenden europäischen Einrichtungen, um die Kunden der französischen Niederlassungen von Kreditinstituten, deren Sitz in einem Land des EWR liegt, zu schützen. Der FGDR kann zur Überwindung einer Bankenkrise vor Insolvenz eingreifen, um so eine Unterbrechung der Dienstleistungen und eine Entschädigung zu vermeiden.
(1) Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Haben Sie Fragen zu Ihren Garantien? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank, Ihrer Investmentgesellschaft oder mit dem FGDR auf.
FGDR: 65, rue de la Victoire 75009 Paris - France
Tél.: +33 (0)1 58 18 38 08
Fax: +33 (0)1 58 18 38 00
contact@garantiedesdepots.fr
www.garantiedesdepots.fr
1/ ANWENDUNGSBEREICH DER EINLAGENGARANTIE
VON DER EINLAGENGARANTIE GESCHÜTZTE PRODUKTE | |
Alle auf Konten, Sparbücher und Sparpläne in Euro oder in der Währung eines Staates eingezahlten Beträge: > Kontokorrentkonto, Tagesgeld- oder Festgeld-Guthabenkonto; |
FGDR-EINLAGENSICHERUNG
Bis zu 100.000 € pro Kunde und pro Kreditinstitut. |
Alle Beträge, eingezahlt auf staatlich garantierte Sparbücher mit besonderen Bedingungen, sind geschützt: > Sparbuch A (und Blaues Sparbuch), |
STAATLICHE SICHERUNG, BEWIRKT DURCH DEN FGDR
Bis zu 100.000 € pro Kunde und pro Kreditinstitut. Der FGDR nimmt diese Entschädigung für staatliche Rechnung vor. |
VON DER EINLAGENGARANTIE NICHT GESCHÜTZTE PRODUKTE | |
Die durch den FGDR nicht geschützten Produkte sind insbesondere: > Lebensversicherungsvertrag, bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossener Kapitalansammlungsvertrag; Siehe Art. 312-41 des frz. Währungs- und Finanzgesetzes. |
SICHERUNG DURCH EIN ANDERES SYSTEM ODER OHNE SICHERUNG.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut. |
2/ EINLAGENGARANTIEENTSCHÄDIGUNG
Die Einlagengarantie des FGDR schützt alle Einleger: Privatpersonen, minder- oder volljährig, unter Vormundschaft oder vertreten durch einen Dritten, Unternehmen (Aktiengesellschaft, GmbH, Ein-Personen-GmbH usw.), Selbständige, Verbände oder andere berufsständische Zusammenschlüsse usw.bis zur Höhe von 100.000 € pro Einleger und pro Kreditinstitut. Abgesehen von Sonderfällen wird die Entschädigung innerhalb von 7 Werktagen gezahlt.
Sie besitzen mehrere Konten in der gleichen Bank: Sie besitzen Konten in mehreren Banken: Sie besitzen ein Gemeinschaftskonto: Sie haben Ihr privates und berufliches Vermögen getrennt (Ein-Personen-GmbH oder Einzelunternehmer mbH): Sie sind Mitglied einer Gesamthandsgemeinschaft: |
Sie besitzen „außergewöhnliche vorübergehende Einlagen“, d. h. Beträge, die weniger als 3 Monate vor der Insolvenz vereinnahmt wurden und stammen aus: Die Entschädigungsobergrenze von 100.000 € wird für jedes Vorkommnis unter den vorerwähnten Fällen um zusätzliche 500.000 € angehoben, mit Ausnahme von Personenschäden, die ohne betragliche Obergrenze gedeckt sind. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt Ihres letzten Entschädigungsschreibens schriftlich mit Belegen an den FGDR richten. |
3/ WERTPAPIERGARANTIE DES FGDR
Die Wertpapiergarantie des FGDR schützt die Anleger: minder- oder volljährige Privatpersonen, Unternehmen, Selbständige, Verbände oder andere berufsständische Zusammenschlüsse usw. in Bezug auf alle ihre Wertpapiere und Finanzinstrumente, unabhängig von der Währung, in der diese Papiere ausgestellt sind:
> Aktien, Schuldverschreibungen usw., die direkt oder im Rahmen eines PEA gehalten werden; > Anteile oder Aktien von Organismen gemeinsamer Anlagen (SICAV, FCP, Sparfonds usw.)
> Depositenscheine, handelbare Schuldtitel (TCN).
Die Garantie gilt bis zu 70.000 € pro Kunde und pro Kreditinstitut. Abgesehen von Sonderfällen wird die Entschädigung innerhalb von 3 Monaten gezahlt.
Achtung, die Wertpapiergarantie greift nur unter zwei Bedingungen ein:
1. Ihre Papiere sind von Ihren Konten verschwunden,
2. Ihr kontoführendes Institut befindet sich in Zahlungseinstellung und kann die Wertpapiere weder zurückgeben noch auslösen.
Werden flüssige Mittel im Zusammenhang mit Depotkonten ebenfalls erstattet?
> bis zu 70.000 €, wenn Ihr Abrechnungskonto von einer Investmentgesellschaft geführt wird und es auf € oder eine andere Währung des EWR lautet,
> eingeschlossen in die von der Wertpapiergarantie geschützten Beträge bis zu 100.000 €, wenn Ihr Depotkonto von einer Bank geführt wird.
4/ ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN (EINLAGEN UND WERTPAPIERE)
1.Etappe |
Einleitung auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (ACPR) Der FGDR wird tätig, wenn eine Bank oder Investmentgesellschaft nicht mehr imstande ist, die gesammelten Einlagen zurückzuzahlen oder die verwahrten Wertpapiere zurückzugeben. Am Tage des Verfügungsverbots wird das jeweilige Institut für insolvent erklärt und die Kunden können nicht mehr auf ihre Konten zugreifen. Die Entschädigung durch den FGDR wird automatisch in Gang gesetzt. Die Kunden brauchen nichts zu unternehmen, außer ein Konto in einer anderen Bank/Investmentgesellschaft zu eröffnen, falls sie dort nicht schon eins besitzen. |
2.Etappe
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Vorbereitung der Entschädigung In der Zwischenzeit informiert der FGDR die Öffentlichkeit über den Fortgang des Verfahrens auf seiner Website und beantwortet Fragen mit Hilfe seines Callcenters. |
3.Etappe
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Bereitstellung und Zahlung der Entschädigung · Der FGDR richtet auf seiner Website einen „gesicherten Entschädigungsbereich “ ein, um jedem Kunden die Entschädigung zur Verfügung zu stellen: · In beiden Fällen sendet der FGDR ein Entschädigungsschreiben, das enthält: Nur Fälle, die Zusatzinformationen erfordern oder einer besonderen Bearbeitung bedürfen, können eventuell eine Verzögerung erleiden. · Der FGDR stellt die Entschädigung zur Verfügung nach längstens: |
4.Etappe
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Sonderfälle Der FGDR fährt mit der Bearbeitung von Sonderfällen, Zusatzentschädigungen und eventuellen Reklamationen bis zu deren Abschluss fort. |
5/ PFLICHTKAUTIONSZUSAGENGARANTIE
Die Kautionsgarantie des FGDR schützt die Kautionszusagen, die von einem Kredit- oder Finanzinstitut zugunsten bestimmter reglementierter Berufe (Immobilienmakler, Reisevermittler, Bauträger usw.) notwendigerweise gegeben werden, um damit die erfolgreiche Abwicklung von Projekten zu gewährleisten, die ihnen von ihren Kunden anvertraut worden sind.
Bei Insolvenz dieses Kredit- oder Finanzinstituts übernimmt der FGDR die Aufgabe und hält die Kautionszusage bis zur erfolgreichen Projektabwicklung aufrecht.
Falls der Gewerbetreibende gegenüber seinem Kunden säumig wird, greift der FGDR mit einer Entschädigung ein. Diese ist auf 90 % des Kundenschadens begrenzt, mit einem Selbstbehalt von 3.000 €.
Dieses Schriftstück stellt eine Zusammenfassung Ihrer Garantien dar. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Website www.garantiedesdepots.fr.
März 2022.
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